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Jugendlicher mit Schatten im Gesicht

Geschützte Stationen

Aufnahme

Die Aufnahme auf eine unserer geschützten Stationen findet meist notfallmäßig und bei Vorliegen einer akuten Eigen- und/oder Fremdgefährdung statt. Diese kann im Rahmen einer Depression mit akuter Suizidalität oder im Rahmen einer psychotischen Erkrankung mit Realitätsverkennung auftreten.

Die geschützte Station 6 hat neben der Funktion als akute Aufnahmestation den Schwerpunkt zur Behandlung von Suchtpatientinnen und -patienten. Die Aufnahme zur qualifizierten Entgiftung erfolgt in der Regel geplant nach vorheriger Vorstellung in unserer Suchtambulanz.

Die geplante geschützt-stationäre Aufnahme von Patientinnen und Patienten mit chronischer Eigengefährdung (z.B. Schulabsentismus, Rückzugssyndrom) findet nur nach vorheriger Absprache statt. Gewalttätiges und/oder kriminelles Verhalten - wenn es nicht unmittelbar mit einer psychiatrischen Erkrankung zusammenhängt - ist kein Grund für eine geschützt-stationäre Aufnahme.

Behandlungsschwerpunkte

Im Rahmen der geschützt-stationären Behandlung geht es vor allem darum, die akute Gefährdung zu mindern. Außerdem stellen die diagnostische Einschätzung sowie die Einschätzung des künftigen Hilfebedarfs wesentliche Schwerpunkte dar. Wir beginnen mit der störungsspezifischen Behandlung, die sich aus mehreren Bausteinen zusammensetzt (s. Behandlungsangebot). Bei hoher Gefährdung werden die Patientinnen und Patienten zu ihrem eigenen Schutz engmaschig überwacht.

Dauer

Die Behandlungsdauer reicht von kurzen Kriseninterventionen mit Aufenthalten von nur einem Tag bis zu Aufenthalten, die mehrere Wochen dauern. Unser Ziel ist, die Aufenthaltsdauer auf den geschützten Stationen und die damit einhergehenden Einschränkungen möglichst kurz zu halten. Sofern eine geschützt-stationäre Behandlung nicht mehr notwendig ist, erfolgt entweder die Entlassung oder die Anbahnung einer offen- oder teilstationären Anschlussbehandlung.

Zustimmung

Die Behandlung auf einer geschützten Station schränkt die Freiheit der Patientinnen und Patienten vorübergehend ein und bedarf neben der Zustimmung der Sorgeberechtigten auch der Genehmigung des zuständigen Familiengerichts nach §1631b BGB.


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Anmeldebogen (Interner Link)

 

Foto: Orna Wachman, pixabay

Leitung

Sandra Schmalhofer

Dr. med. Sandra Schmalhofer

Fachbereichsleitende Oberärztin (Akut und Sucht)

Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

 

Verena Riedner

Dr. med. Verena Riedner

Oberärztin (Akut und Sucht)

Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

 

Melanie Thunemann

Melanie Thunemann

Oberärztin (Akut und Sucht))

Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie